SafariGuru Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
SafariGuru - die Safari-Marke der in2Afrika Travel Services GmbH Schweiz
Geschäftsbedingungen
1. SafariGuru/in2 Afrika Travel Services GmbH, Rotkreuz/Zug Firmenbuchnummer CHE-148.946.896 besitzt alle Lizenzen und Genehmigungen, die für die Durchführung von Geschäften erforderlich sind als Reisevermittler in Süd- und Ostafrika.
2. Die Gesellschaften agieren als Agenten / Makler für Paketreisen, Individualreisen und Reiseveranstaltungen unter Verwendung und Nutzung der Produkte verschiedener Reiseanbieter und Dienstleister. Während die Unternehmen alle Anstrengungen unternehmen um qualitativ hochwertige Lieferanten, darunter Fluggesellschaften, Hotels, Safari Lodges, Reiseveranstalter und andere Dienstleister zu engagieren und sicherzustellen, dass die verschiedenen Dienstleistungen,welche die verschiedenen Touren ausführen, effizient durchgeführt wie angegeben werden, haben sie keine direkte Kontrolle über die Erbringung von Dienstleistungen von Lieferanten und haftet nicht für Verluste, Schäden, Verletzungen, zusätzliche Kosten, Verzögerungen, Unregelmäßigkeiten, die durch irgendwelche Fehler oder Verzug, Handlung oder Unterlassung eines Lieferanten bei der Durchführung der Durchführung einer Tour oder anderweitig verursacht werden könnten.
3. Die Gesellschaften haften nicht für Verluste, Schäden oder Kosten jeglicher Art, die dem Kunden oder einem Reisenden entstanden sind, der sich aus dem Verlust oder der Beschädigung eines Eigentums ergibt; die Annullierung oder Kürzung einer Tour; Krankheit, Quarantäne, Witterungsverhältnisse, Kriege, Streiks, Unruhen und / oder andere Ursachen irgendwelcher Art, welche durch Fahrlässigkeit der Unternehmen verursacht wird.
4. Sollten Krankheit oder Unfall eine Tour/Reise unterbrechen, haften die Gesellschaften nicht für Verluste, Schäden oder Kosten, die sich daraus ergeben, sei es aufgrund Fahrlässigkeit der Gesellschaft oder anderweitig.Erstattung, ganz oder teilweise, des gezahlten Betrages ist nicht möglich und hiermit ausgeschlossen. Die Unternehmen empfehlen, dass der reisende Gast die notwendigen Versicherungen zum Schutz vor einer solchen Eventualität abschließt.
5. Die Reisenden sind allein verantwortlich für die Einhaltung der von der Polizei, dem Zoll, dem Gesundheitsamt und allen anderen Behörden am Ausgangspunkt, am Bestimmungsort und während des Transits aller erforderlichen Formalitäten, Reisedokumente, Visa und Impfvorschriften.
6. Die Gesellschaften behalten sich das Recht vor, den Reisenden als Mitglied einer Gruppe oder auf einer Tour zu verweigern, sollte aufgrund der Nichtzahlung eines vom Kunden fälligen Betrags oder wenn dieser Kunde andere Mitglieder einer Gruppe auffällig stört und trotz Belehrung keine Einsicht zeigt.
7. Sollten die Unternehmen einen Reiseleiter oder Führer zu einer Tour/Safari bestellen, so muss der Kunde alle angemessenen Anweisungen dieses Reiseführers annehmen.
8. Die Unternehmen behalten sich das Recht vor Strecken, Verpflegung, Unterbringung, Reiserouten, Touren, Dienstleistungen, Fahrzeuge und / oder Vereinbarungen zu ändern oder zu ersetzen, falls die Bedingungen dies vor Ort erforderlich machen und gleichwertige Ersatzleistungen angeboten werden.
9. Jede Forderung oder Streitigkeit, die zwischen dem Auftraggeber und den Gesellschaften entstehen kann, einschließlich jeglicher Schadensersatzansprüche wegen Verletzung von Personen oder Vermögen, wird durch ein Schiedsgericht nach den Gesetzen der Republik Südafrika für Afrika 220 Südafrika beschlossen (Pty) Ltd. und nach den Gesetzen von Kenia für Afrika220 East Africa (Pty) Ltd, je nach Reiseregion.
10. Sollte eine Reservierung storniert werden, so gelten die Stornierungsgebühren, die mit jedem einzelnen Angebot oder einer Bestätigung mitgeteilt werden und sind sofort fällig. Falls keine Stornierungsgebühren mit dem individuellen Angebot oder der Bestätigung mitgeteilt wurden, gelten die unten aufgeführten Stornogebühren.
11. Die Stornogebühr, die mit jedem Angebot oder einer Bestätigung mitgeteilt wird, gilt.
12. Alle Stornierungen müssen in schriftlicher Form erfolgen.
Zahlungsbedingungen
Eine Anzahlung von 30% bei Bestätigung der Reiseleistungen ist fällig.
Restzahlung ist erforderlich 60 Tage vor Ankunft.
Stornierung und No-Show-Gebühren:
Reservierungen welche storniert werden oder in der Dauer des Aufenthalts reduziert werden (im Folgenden zusammenfassend als STORNIERUNG bezeichnet) unterliegen den Stornierungs und No-Show Gebühren. Wann immer diese Gebühren von den Lieferanten, entweder Hotel / Camp oder andere Dienstleister berechnet werden, wird SafariGuru den gleichen Betrag in Rechnung stellen.
Reservierungen welche storniert werden oder in der Dauer des Aufenthalts reduziert werden (im Folgenden zusammenfassend als STORNIERUNG bezeichnet) unterliegen den Stornierungs- und No-Show Gebühren. Diese werden explizit mit dem Auftrag mitgeteilt.
Passenger Information:
Baggage allowance for domestic flights Safari Camps & Lodges is 15kgs per person including hand luggage. Soft-sided luggage or duffels are preferable to hard luggage for storage on safari vehicles within East Africa. Large suitcases of dimensions greater than 24"x 17"x 7" are impossible to store in vehicles and on aircraft and should not be used. (Baggage and personal effects are at owner's risk throughout the tour and baggage insurance for members is strongly advised).