Ich bin seit 1983 in der Touristik tätig, viele Jahre als stationäres Reisebüro vor allem für individual Reisen. Seite 2010 zunehmend für begleitete Gruppenreisen und Spezialist für Postschiffreisen mit Hurtigruten und Havila, geführten Motorrad Touren durch Skandinavien und an das Nordkap, Gruppenreisen mit den Alpenzügen, vor allem Bernina und Glacier mit Vor- und Nachprogrammen. Ein weiterer Schwerpunkt ist Afrika mit den schönsten Plätzen in Südafrika, Namibia, Botswana und Simbabwe.
Postschiffreisen Havila und Hurtigruten Allgemeine Geschäftsbedingungen
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN REISE-VERMITTLUNGS-BEDINGUNGEN
Die folgenden Hinweise und Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen, Kunden und Extratour Touristik, Horst Reitz, im folgenden Firma genannt, entweder als Vermittler zwischen Kunden und Fluggesellschaft oder anderen Leistungsträgern (Hotels oder Reiseveranstaltern) oder als Veranstalter von
Gruppen-flug, -Seereisen, -Autoreisen, und oder - Bahnreisen auch ohne Transportmittel, sofern für diese nicht andere Vereinbarungen vorgehen wie IATA
Richtlinien, EU Reiserichtlinie oder Bedingungen der Veranstalter, Fluggesellschaften und Transporteure.
1.00 Anmeldung Anmeldungen die schriftlich, per E-Mail oder mündlich angenommen wurden, wobei wir im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages
Drittleistungen (nämlich die Leistung der Fluggesellschaft bzw. des Reiseveranstalters) für den/die angemeldeten Kunden besorgen. Das Rechtsverhältnis zwischen den Kunden und den Fluggesellschaften bzw. den Flugveranstaltern, regelt sich ausschließlich nach den einschlägigen nationalen
und internationalen gesetzlichen und behördlichen Vorschriften (z. B. Abkommen von Guadalajara und Warschau, Luftverkehrsgesetz, EU Richtlinie), den
Geschäftsbedingungen der beteiligten Fluggesellschaft bzw. denen des beteiligten Flugveranstalters. Die vollständigen jeweiligen Geschäftsbedingungen
entnehmen Sie bitte den Reisekatalogen jedoch stehen diese auch in unserem Büro zur Verfügung. Mit der Anmeldung ist der Kunde an sein Angebot bis zu 8 Tagen gebunden, es sei denn der Veranstalter/Fluggesellschaft sagt vorher ab oder andere Gründe, für verzögerte Bestätigungen, sind bei Vertragsabschluss vereinbart worden (Vorausbuchungsfristen oder Terminbuchungen). Insbesondere bei Änderungsabsprache ist der Kunde an die mündlichen mit unseren Mitarbeitern getroffenen Vereinbarungen gebunden. Die Rechnung/Bestätigung
stellt die letztendlich gebuchte Reiseleistung dar, wird bei Unstimmigkeiten nicht unverzüglich vom Kunden reklamiert, gilt diese schriftliche Bestätigung als
angenommen. Hiervon sind insbesondere die mündliche Absprache betroffen, die nur als verbindlich angesehen werden dürfen, wenn diese durch die Firma schriftlich bestätigt wurden (Kundenwünsche bleiben Wünsche). Der Kunde erhält mitunter die Bestätigung direkt vom Leistungsträger, in diesen Fällen hat der Kunde zu überprüfen ob diese Rechung mit der Bestätigung von
Extratour Touristik übereinstimmt und Unstimmigkeiten unverzüglich an das Reisebüro/Veranstalter zu melden.
2.00 Teilnehmerkreis Sofern bei den einzelnen Angeboten Teilnehmerbeschränkungen genannt werden, sind diese bindend und Grundlage der Ticketgültigkeit. Der Anmeldende übernimmt die Gewähr dafür, daß die in
der Anmeldung gemachten Angaben über Alter und Staatszugehörigkeit richtig und vollständig sind und erkennt an, dass falsche, unvollständige oder fingierte
Angaben jederzeit zum ersatzlosen Ausschluß von dem betreffenden Flug oder Reise führen können und/oder Schadensersatzansprüche der beteiligten
Fluggesellschaften bzw. Reiseveranstalter oder Vermittler entsprechend den Schadensersatzpauschalen unter Umbuchung/ Rücktritt auslösen können. Insbesondere gilt dies für Jugend-, Studenten-, Ethnic- oder Seniorentarife.
3. 00 Zahlungen Zusammen mit der Anmeldung ist eine Höhe von 20% des Reisepreises mindestens € 100,- fällig, es sei denn aufgrund von Besonderheiten des Reiseangebotes gibt es anderslautende Bestimmungen. Zum Beispiel bei Flugtickets die sofort auszustellen sind dann hat auch der Kunden die anteilige Zahlung sofort zu Leisten. Treten infolge von Verzug der Zahlung die
Unmöglichkeit ein das Ticket noch auszustellen hat der Kunde Schadenersatz zu leisten. Mit der Anzahlung erhält der Kunde im Büro den Sicherungsschein des
Veranstalters ausgehändigt. Der Restbetrag ist ohne weitere Anforderung bis spätestens 45 Tage vor Abreise zahlbar, d. h., dass der Restbetrag bis zu diesem Termin auf unserem Konto gutgeschrieben sein muss, oder bar in unserem Büro eingezahlt wurde analog beim Reiseveranstalter. Das Fälligkeitsdatum ist aus der
Rechnung zu ersehen. Hat die Erfüllung des Vertrages infolge des Verzuges des
Kunden für den anderen Teil kein Interesse (z. B. weil gesetzliche, behördliche oder vertragliche Anmelde- oder Zahlungsfristen abgelaufen sind), so kann dieser vom
Vertrag zurücktreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
Ansonsten gilt: Kommt der Kunde mit Zahlungen in Verzug, so kann schriftlich oder Telefonisch eine Nachfrist von drei Werktagen gesetzt werden, mit der
Erklärung, daß wir nach Ablauf dieser Frist die Erfüllung des Vertrages durch den Kunden ablehnen. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist die Firma berechtigt,
durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Steht uns ein Schadensersatzanspruch zu, so berechnet sich dieser nach den unter Umbuchung /Rücktritt festgelegten Pauschalen. Zahlungsverzug berechtigt die Firma, die Fluggesellschaften oder den Veranstalter zur Stornierung des Fluges. Reiseunterlagen können erst nach Zahlung des gesamten Reisepreises ausgehändigt bzw. herausverlangt werden.
4.00 Umbuchung/Rücktritt Umbuchungen werden als Rücktritt, verbunden mit einer Neuanmeldung behandelt, wobei die jeweils fälligen Rücktrittskosten für die stornierten Leistungen (Flug, Seereise, Hotels) an die Firma zu zahlen
sind, soweit nicht Bestimmungen des Leistungsträgers anders lauten. Jeder Kunde hat innerhalb der gesetzlichen Vorschriften das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, hat er dies schriftlich zu tun, der Rücktrittstermin ist der Werktag an dem die schriftliche Erklärung, während der Öffnungszeiten bei der Firma vorliegt. Bei Rücktritt oder Nichtantritt der Reise kann der Reiseveranstalter oder das Reisebüro Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich
ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Der Reiseveranstalter bzw. Reisebüro kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschal pro Person wie folgt berechnen:
Bis zum 60. Tag vor Reiseantritt 25% des Reisepreises, ab dem 45. – 30. Tag vor
Reiseantritt 50%, ab dem 29. Tag – 15. Tag vor Reiseantritt 75%, ab dem 14. Tag vor Reiseantritt 90%, am Tag der Reise (NowShow) 95% des Reisepreises. Unbenommen bleibt dem Kunden der nachzuweisen, dass ein geringerer Schaden
entstanden ist. Wir empfehlen in diesem Zusammenhang dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Im Falle von Flugbuchungen gelten höhere Rücktrittskosten, als die in der Rechnung angegeben sind, wie
gekennzeichnet sind diese Tickets dann mit bis zu 100% Stornogebühren verbunden. Für den Rücktritt ist eine schriftliche Erklärung gegenüber der Firma, der Fluggesellschaft oder Reiseveranstalter zu erklären. Als Rücktritt gilt
außerdem: Nichtantritt der Reise, Ausschluß von der Reise wegen unvollständiger, erschlichener oder fingierter Angaben sowie Einreiseverweigerung durch Grenzbehörden. Soweit für die einzelnen Angebote keine anderen Rücktrittsfristen und Rücktrittskosten genannt werden, gelten je nach Reiseart folgende Bedingungen:
I. NON REF Nicht Rückerstattbare Tickets. Ab Ausstellungstag 100% des Flugpreises Bei diesen Tickets sollte der Kunde unbedingt eine Reiserücktrittskostenversicherung abschließen. Diese besonders günstigen Flugtickets erlauben auf keinen Fall ein Umbuchen oder Kostenfreies Stornieren weder vor noch nach Abflug.
II. Sonstige reservierte Flüge und Linienflüge bis 30 Tagen vor Reiseantritt 25% des
Reisepreises mindestens € 100,- bis 3 Tagen vor Reiseantritt 75% des
Reisepreises mindestens € 100,- bis 1 Tag vor Reiseantritt 80% des
Reisepreises mindestens € 200,- bei Nichterscheinen 100% des Reisepreises
mindestens € 250,-. Wird der Kunde auf Schadensersatz in Anspruch genommen, so richtet sich dieser nach den obigen Pauschalen. Der Schadensbeitrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn die Firma, die Fluggesellschaft oder der Flugveranstalter einen höheren, der Kunde einen niedrigeren Schaden
nachweist.
III. Für Havila Voyages Sonderkabinenpreis Tarif Saver. Diese sind sofort voll zu 100% Zahlbar, zum Buchungszeitraum fällt ab sofort der volle Reisepreis als Stornogebühr an, Umbuchung, Terminäderung oder Stornierung ist nicht möglich.
5. Rücktritt durch die Fluggesellschaft oder den Veranstalter Die Fluggesellschaft, bzw. Veranstalter haben unter folgenden Voraussetzungen ebenfalls das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder den Vertrag zu kündigen:
a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung des Fluges trotz Abmahnung nachhaltig stört, andere durch sein Verhalten gefährdet oder sich sonst vertragswidrig verhält;
b) ohne Einhaltung einer Frist, wenn die Durchführung des Fluges infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar höhere Gewalt- Unruhen-, Epidemien-
Unwetterkatastrophen oder Streik erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird; Kündigt die Fluggesellschaft oder der Flugveranstalter
den Vertrag nach a), dann verfällt der volle Flugpreis. Tritt die Fluggesellschaft oder der Flugveranstalter gemäß b) oder c) vom Vertrag zurück, so werden dem Reisenden alle einge-zahlten Beträge zurückerstattet, weitergehende
Ansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen. Kündigt die Fluggesellschaft oder der Flugveranstalter den Vertrag gemäß b) nach Reisebeginn, so erhält der
Reisende vom Reisepreis den Teil zurück, der den ersparten Aufwendungen entspricht. Vorbehaltlich anderer Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fluggesellschaften/ Flugveranstalter haften der Vermittler und diese bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt. Bei
einfacher Fahr-lässigkeit beschränkt sich die Haftung auf die Höhe des gezahlten Reisepreises. Für unverschuldete Ereignisse wird nicht gehaftet.
6.00 Änderung Zeitangaben sind Ortszeiten, diese sind unverbindlich. Verbindlich sind ausschließlich die in den Reiseunterlagen oder vom Reiseleiter angegebenen Zeitangaben. Bei Gruppenreisen behalt sich die Firma vor den Verlauf der Reise abzuändern insbesondere falls dies durch besondere Umstände erforderlich wird. Wir weisen ferner darauf hin, dass sich Fluggesellschaften, Redereien und Veranstalter aufgrund internationaler Abkommen das Recht vorbehalten, bereits bestätigte Preise zu ändern, oder bereits ausgegebene Tickets vor Abflug nachzubelasten, da in jedem Fall der Tarifpreis des Abflugtermins international ausschließlich gültig ist. Bei Reisepreisänderungen die 8% überschreiten wird dem Kunden durch die Firma ein kostenloses Rücktrittsrecht eingeräumt.
7.00 Mitwirkungspflicht Im Schadensfall und bei Leistungsstörungen ist der Kunde verpflichtet, alles ihm zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Alle Ansprüche sind innerhalb einer Ausschlußfrist von vier Wochen nach der vorgesehenen Beendigung der Reise der Fluggesellschaft oder dem Flugveranstalter schriftlich anzuzeigen. Alle verjähren einen Monat nach der vorgesehenen Beendigung der Reise. Schaden oder Verlust am Reisegepäck sind sofort nach Feststellung der Fluggesellschaft anzuzeigen, die darüber eine schriftliche Bestätigung auszustellen hat, welche Anspruchsvoraussetzung ist. Hieraus resultierende Ansprüche müssen innerhalb von sieben Tagen nach vertraglichem Reiseende schriftlich der Fluggesellschaft angezeigt werden.
8. Verjährungsfristen Ansprüche gem. §651c – 651f BGB hat der Reisende bei Pauschalreisen innerhalb eines Monats nach dem vertraglichen Ende der Reise
geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden
ist. Verjährung dieser Ansprüche endet ein Jahr nach dem vertraglichen Reiseende. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht so ist die Verjährung bis zum Tage gehemmt an dem der Veranstalter oder der
Reisende die Fortsetzung der Verhandlung verweigert. Ansprüche aus unerlaubten Handlungen unterliegen den gesetzlichen Verjährungsfristen
9. 00 Sonstiges Für die Einhaltung aller Pass-, Visa-, Devisen-, Zoll- und Impfbestimmungen ist der Reisende selbst verantwortlich, sind sie kein Deutscher Staats angehöriger haben Sie dies bei Buchung anzugeben um ggf. von Deutschen abweichende Einreisebestimmungen einzuholen. Das gilt auch für das Mitführen aller für die Reise notwendigen Unterlagen. Alle Kosten und
Nachteile, die sich aus der Nichtbeachtung ergeben, gehen zu Lasten des Reisenden. Alle Auskünfte unseres Büros erfolgen nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr erteilt. Alle rechtzeitig bestellten Reiseunterlagen liegen in unserem Büro zur Abholung Büro bereit. In Ausnahmefällen kann - das Zusenden der Unterlagen auf Kosten und Gefahr des Reisenden erfolgen. Reklamationen und Minderungsansprüche müsse neben der Reklamation vor Ort bei der Reiseleitung auch beim Reiseveranstalter schriftlich eingereicht werden. Das Reisebüro ist berechtigt diese Reklamation entgegenzunehmen.
9.01. Gruppenreisen unterliegen einer Mindestteilnehmerzahl. Je nach Ausschreibung gelten die dort genannten Mindestteilnehmerzahlen, sofern diese nicht erreicht wurde, hat Extratour Touristik das Recht die Reise bis 45
Tage vor dem Abreisetermin abzusagen.
Extratour Touristik Horst Reitz
Pfützen Straße 10
D 64347 Griesheim
Tel.:061 55 - 83 48 063
info@extratour-griesheim.de
www.kystroutenreisen.de www.meine-hurtigrute.de