Africa 4 You GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Abschluss des Reisevertrages
Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande, die in Form einer schriftlichen Reisebestätigung erfolgt (§ 651a Abs. 2 BGB).
2. Bezahlung
Nach Vertragsschluss ist eine Anzahlung von 205% des Reisepreises fällig (§ 651t BGB). Der Restbetrag ist spätestens 28 Tage vor Reisebeginn zu zahlen, sofern feststeht, dass die Reise durchgeführt wird und die Reiseunterlagen übermittelt werden können. Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 28 Tage vor Abreise) ist der gesamte Reisepreis sofort fällig.
3. Leistungen
Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich aus der Reiseanmeldung sowie aus der Reisebestätigung (§ 651c BGB). Nebenabreden und besondere Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
4. Leistungsänderungen
Änderungen wesentlicher Reiseleistungen, die nach Vertragsschluss notwendig werden und vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen (§ 651f BGB). Über Änderungen wird der Kunde unverzüglich informiert.
5. Preisänderungen
Der Veranstalter behält sich vor, den Reisepreis zu erhöhen, wenn sich unvorhersehbar und nach Vertragsschluss die Beförderungskosten, Abgaben für bestimmte Leistungen (z. B. Flughafengebühren, Nationalparkgebühren) oder Wechselkurse ändern. Preisänderungen sind nur bis zum 20. Tag vor Reisebeginn möglich (§ 651f Abs. 2 BGB). Erhöht sich der Reisepreis um mehr als 8 %, ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Vertrag zurückzutreten.
6. Rücktritt durch den Kunden / Stornokosten
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten (§ 651h BGB). Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Die Erklärung des Rücktritts muss schriftlich erfolgen. Tritt der Kunde zurück oder tritt er die Reise nicht an, kann der Veranstalter eine pauschalierte Entschädigung verlangen (§ 651h Abs. 2 BGB):
- bis 60 Tage vor Reisebeginn: 20 % des Reisepreises
- 59–30 Tage vor Reisebeginn: 40 %
- 29–15 Tage vor Reisebeginn: 60 %
- 14–7 Tage vor Reisebeginn: 80 %
- ab 6 Tagen vor Reisebeginn oder bei Nichtantritt: 90 %
Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.
7. Umbuchungen / Ersatzperson
Umbuchungswünsche können nur bis 30 Tage vor Reisebeginn berücksichtigt werden und bedürfen der Zustimmung des Veranstalters. Für Änderungen wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 EUR erhoben. Bis zum Reisebeginn kann der Kunde eine Ersatzperson stellen (§ 651e BGB), die in den Vertrag eintritt. Der Veranstalter kann dieser widersprechen, wenn die Ersatzperson den besonderen Reiseerfordernissen nicht entspricht. Die Umbuchung auf die Ersatzperson kann ggfs. zu höheren Reisekosten aufgrund von Umbuchungsgebühren der Fluggesellschaft oder der örtlichen Agentur führen.
8. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter
Der Veranstalter kann den Reisevertrag kündigen, wenn der Kunde trotz Abmahnung die Durchführung der Reise nachhaltig stört oder sich vertragswidrig verhält. Außerdem kann der Veranstalter vor Reisebeginn zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird (§ 651h Abs. 4 BGB) oder unvorhersehbare, außergewöhnliche Umstände die Durchführung erheblich erschweren oder gefährden (§ 651h Abs. 3 BGB).
9. Haftung des Veranstalters
Der Veranstalter haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen (§ 651i Abs. 1 BGB). Die Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt (§ 651p BGB).
10. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich der Reiseleitung oder dem Veranstalter anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen (§ 651o Abs. 1 BGB). Unterlässt er dies schuldhaft, entfallen Ansprüche auf Minderung oder Schadenersatz.
11. Reiseformalitäten, Gesundheit & Einreise
Der Kunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften (z. B. Pass, Visa, Impfungen, Zoll) selbst verantwortlich. Der Veranstalter informiert über bekannte Bestimmungen, übernimmt jedoch keine Gewähr für deren Aktualität (§ 651v Abs. 1 BGB i. V. m. EU-Richtlinie 2015/2302).
12. Versicherungen
Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen (§ 651q BGB).
13. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages oder dieser Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge (§ 306 BGB – AGB-Recht).
14. Gerichtsstand
Für Klagen gegen den Veranstalter gilt der Sitz des Reiseveranstalters als Gerichtsstand, sofern der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat (§ 38 ZPO).
15. Besonderheiten von Afrikareisen
1. Reisecharakter
Afrikareisen unterscheiden sich in vielerlei Hinsicht von Pauschalreisen in Europa. Die Reisen führen oft in dünn besiedelte Gebiete mit eingeschränkter Infrastruktur. Verzögerungen, Programmänderungen oder Routenanpassungen aufgrund von Wetterbedingungen, Straßenzustand, organisatorischen Umständen oder behördlichen Auflagen sind jederzeit möglich. Der Veranstalter bemüht sich, den geplanten Reiseverlauf einzuhalten, behält sich jedoch kurzfristige Änderungen vor, soweit diese den Gesamtcharakter der Reise nicht beeinträchtigen.
2. Naturerlebnisse und Tierbeobachtungen
Tierbeobachtungen in freier Wildbahn können nicht garantiert werden. Die Sicherheit der Teilnehmer steht stets im Vordergrund; Anweisungen der Reiseleitung und des Fahrpersonals sind unbedingt Folge zu leisten. Eigenmächtiges Verlassen der Gruppe, des Fahrzeugs oder der markierten Wege kann zu erheblichen Gefahren führen und geschieht auf eigenes Risiko.
3. Gesundheits- und Klimaeinflüsse
Aufgrund des besonderen Klimas, möglicher hoher Temperaturen, Staub und längerer Fahrzeiten sind die Reisen unter Umständen körperlich anstrengend. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, dass er den gesundheitlichen Anforderungen der Reise gewachsen ist. Der Veranstalter empfiehlt eine rechtzeitige ärztliche Beratung über erforderliche Impfungen und Malariaprophylaxe.
4. Höhere Gewalt und lokale Gegebenheiten
Politische Unruhen, Naturereignisse (z. B. Überschwemmungen, Dürren, Buschfeuer) oder unvorhersehbare behördliche Maßnahmen können kurzfristige Änderungen oder den Abbruch der Reise erforderlich machen. In solchen Fällen bemüht sich der Veranstalter um bestmögliche Alternativen, übernimmt jedoch keine Haftung für dadurch entstehende Zusatzkosten, soweit diese nicht auf ein Verschulden des Veranstalters zurückzuführen sind.
5. Eigenverantwortung
Jeder Reiseteilnehmer ist verpflichtet, die besonderen Risiken von Afrikareisen zu berücksichtigen und sich jederzeit rücksichtsvoll gegenüber Mitreisenden, Fahrpersonal, Natur und Tierwelt zu verhalten.
Soest, 01.09.2025
Africa 4 You GmbH