Preis

African Safari & Luxury Yoga: Luxuriöse Camp-Lodge-Safari in Südafrika und Botswana 

5. - 19. November 2021, 14 Nächte

 

CHF im DZ 8'950.00 pp
CHF im EZ 10'950.00 

 

Mindestanzahl Teilnehmer: 6 Personen

 

Im Preis Inklusive

  • Alle Landtransfers innerhalb Südafrikas und Botswanas 
  • Alle Nationalparkgebühren sowie Conservation fees
  • Grenzübertritt
  • Softgetränke und Snacks auf der Reise
  • Drei Übernachtungen in Garonga Safari Camp, Greater Makalali Private Game Reserve inkl. Vollpension, (Snacks, Tee/Kaffee, Soft Drinks, Hauswwein, ausgewählte Spirituosen & Soft Drinks), Laundry, Buschbad, WiFi, zwei Game Drives pro Tag im offenen Game Viewer oder Bushwalks, mit Lodge-eigenem Safari Guide
  • Drei Übernachtungen in Pafuri Luxury Safari Camp, Makulele Consession inkl. Vollpension (Tee/Kaffee, Hauswein, ausgewählte Spirituosen & Soft Drinks), zwei Game Drives pro Tag im offenen Game Viewer mit Lodge-eigenem Safari Guide
  • Drei Übernachtungen in der Tuli Safari Lodge, Northern Tuli Game Reserve inkl. Vollpension, (Snacks, Tee/Kaffee, Soft Drinks, Sundowner), Laundry, WiFi, zwei Game Drives pro Tag im offenen Game Viewer mit Lodge-eigenem Safari Guide
  • Zwei Übernachtungen in Mashatu Tented Camp, Botswana inkl. Vollpension, zwei Game Drives pro Tag im offenen Game Viewer mit Lodge-eigenem Safari Guide
  • Eine Übernachtung in Polokwane inkl. HP
  • Reiseleitung 
  • Detaillierte Reiseunterlagen
  • Tägliches Yoga (ausser an Reisetagen) mit qualifizierter Yoga Instruktorin
  • nach Absprache private Anleitung betr. Atemtechnik, Mediation, Yin-Yoga 

Nicht im Preis enthalten

  • Flug Wohnort–Johannesburg–Hoedspruit sowie Polokwane–Johannesburg–Wohnort, Flughafentaxen und Treibstoffzuschläge
  • Alkoholische Getränke, (in den Lodges sind Wasser und Kaffee/Tee, teilweise  auch Hauswein und lokales Bier inbegriffen)
  • Trinkgelder in Lodges
  • SOS Rückreise- und  Annullationssversicherung 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Reisebedingungen

Allgemeine Reise- und Vertragsbedingungen

1. Vertragsabschluss
Mit der schriftlichen Anmeldung kommt zwischen dem Kunden und NJOVU-SAFARIS GmbH, Gabi Thoenen (nachfolgend NJOVU-SAFARIS) ein Vertrag zustande. Auf diesen Vertrag sind die vorliegenden Vertragsbedingungen (AGB) anwendbar. Spätestens durch Begleichung der Anzahlung akzeptiert der Kunde den Inhalt der AGB. 

2. Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt mittels Anmeldeformulars. Der Kunde ist verantwortlich für die Mitteilung der korrekten persönlichen Daten. Nach Erhalt der Rechnung/Bestätigung überprüft der Kunde alle Angaben auf Vollständigkeit und Richtigkeit und teilt Unstimmigkeiten umgehend NJOVU-SAFARIS mit. 

Die Platzzahl bei den beschriebenen Reisen ist beschränkt. Falls mehr Anmeldungen eingehen als Plätze vorhanden sind, werden die früher eingegangenen Anmeldungen zuerst berücksichtigt. Die minimale Teilnehmerzahl beträgt 6 Personen. Sollte diese nicht erreicht werden, wird der Kunde bis spätestens 6 Monate vor Reisebeginn informiert. 

Die Anmeldung ist gültig und für alle Parteien bindend, wenn das Formular im Anhang dieser Vertragsbedingungen ausgefüllt und unterzeichnet und durch NJOVU-SAFARIS schriftlich rückbestätigt wurde. 

2.2. Mietwagen
Bei allen durch NJOVU-SAFARIS ermittelten Autovermietungen gelten die Vertrags-bedingungen der jeweiligen Mietwagenfirmen, welche NJOVU-SAFARIS dem Kunden vor Vertragsabschluss zukommen lässt. 

3. Zahlungsbedingungen 

Nach erfolgter definitiver Anmeldung erhält der Kunde eine Bestätigung inkl. Rechnung. Zur Bestätigung der Buchung ist eine nicht erstattungsfähige Anzahlung von 25% pro Person erforderlich und ist innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen. 
Spätestens 70 Tage vor Abreise wird der Restbetrag fällig.

Flüge, Flughafentaxen und Treibstoffzuschläge sind in den Pauschalreisepreisen nicht inbegriffen und werden, sofern durch NJOVU-SAFARIS reserviert, separat in Rechnung gestellt.

Wird die minimale Teilnehmerzahl nicht erreicht, erhält der Kunde die bereits geleistete Anzahlung zurückerstattet. 

4. Preisänderungen
In folgenden Ausnahmefällen kann NJOVU-SAFARIS gezwungen sein, die Reisepreise zu ändern:

  • Neue oder erhöhte staatliche Abgaben oder Gebühren (z.B. Steuern, Flughafentaxen, Sicherheitsgebühren usw.)
  • extreme Wechselkursschwankungen
  • Tarifänderungen der Transportunternehmungen und oder anderen Leistungsträgern

Spätestens 30 Tage vor Abreisedatum werden allfällig notwendige Preisänderungen bekannt gegeben. 

5. Einzelzimmer 
Die Preiskalkulation zu NJOVU-SAFARIS basieren auf Übernachtungen im Doppelzimmer. Wird ein Einzelzimmer ausdrücklich verlangt, wird ein Einzelzimmerzuschlag erhoben und der Pauschalpreis neu berechnet.  

6. Annullationsbedingungen

6.1 Annullation durch die Kundin/ den Kunden
Die Annullation hat durch schriftliche Mitteilung zu erfolgen, die Kosten betragen:

Bis 95 Tage vor Abreise: Flugkosten* plus CHF 200.- sowie 

20% Stornogebühr, Anzahlung verfällt ab Bestätigung bis 70 Tage vor Reiseantritt.

96 – 45 Tage vor Abreise 75% des Pauschalpreises
44 – 0   Tage vor Abreise 100% des Pauschalpreises
Stichtag: Eingangsdatum schriftliche Annullation.

*Flugkosten: Sofern der Flug durch NJOVU-SAFARIS gebucht wurde, gelten die Annullationskosten der jeweiligen Fluggesellschaft. Diese sind auf Rechnung/Bestätigung vermerkt. 

6.2 Annullation durch NJOVU-SAFARIS
In seltenen Fällen kann es nötig sein, eine Reise abzusagen oder vorzeitig abzubrechen. Umstände dieser Art sind u.a. Streiks, behördliche Massnahmen oder höhere Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Epidemien, Unruhen, kriegerische Ereignisse usw.) In einem solchen Fall werden allfällige Mehrkosten dem Kunden belastet.
Für Annullationskosten, die auf höhere Gewalt zurückzuführen sind, haftet in der Regel Ihre persönliche Reiseversicherung. NJOVU-SAFARIS übernimmt in dieser Hinsicht keine Haftung. Sollten die beschriebenen Änderungen während der Reise eintreten, richten sich Ihre Rechte nach Ziffer 11.

6.3 Abbruch einer Reise durch den Kunden 
Bei vorzeitiger Rückreise/Reiseabbruch durch den Kunden, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Zusatzkosten gehen in diesem Fall zu Lasten des Kunden. 

7. Reiseversicherungen
Der Abschluss einer Reiseversicherung (Annullationskosten sowie Reisezwischenfälle) ist dringend empfohlen. Der Kunde stellt sicher, dass er für Unfälle und Krankheiten im Ausland ausreichend versichert ist. Verzichtet der Kunde auf einen Versicherungsabschluss, so bestätigt er damit, über eine ausreichende private Versicherungsdeckung zu verfügen. 

8. Papiere, Einreisedokumente
Der Kunde benötigt für die Reise einen Mindestens 6 Monate (ab Datum der Abreise) gültiger Reisepass mit 2 leeren Seiten. Nach der erfolgten Anmeldung erhält jede Kundin/jeder Kunde eine Checkliste zugestellt, in der für die jeweilige Reise nötigen Dokumente und evtl. vorgeschriebenen Impfungen und empfohlene Prophylaxen aufgelistet sind.

Der Kunde informiert mittels zugestellten medizinischen Fragebogens über allfällige gesundheitliche Besonderheiten. Diese Informationen werden vertraulich behandelt.

Die Kundin/ der Kunde ist für die Einhaltung der Pass- und Impfvorschriften selber verantwortlich. Bei nicht vorhandenen oder abgelaufenen Papieren wird jegliche Haftung abgelehnt. 

9. Haftung

9.1 Allgemein
Fallen im Programm enthaltene Leistungen aus, ohne dass diese vor Ort durch eine gleichwertige Ersatzleistung ersetzt werden können, vergütet NJOVU-SAFARIS die ausgefallenen Leistungen, sofern kein Verschulden der Kundin/ des Kunden vorliegt. Die Haftung beschränkt sich auf maximal den Preis der Pauschalreise und umfasst nur den unmittelbaren Schaden.

9.2 Haftungsausschlüsse
NJOVU-SAFARIS haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder eine ungenügende Erfüllung des Vertrages durch die unten aufgelisteten Ereignisse und Handlungen ausgelöst wird:

  • Durch Versäumnisse der Kundin/ des Kunden
  • Durch nicht vorhersehbare und nicht abwendbare Versäumnisse eines an den vertraglich vereinbarten Leistungen nicht beteiligten Dritten.
  • Durch höhere Gewalt oder Ereignisse, welche NJOVU-SAFARIS oder ein Dienstleistungsträger trotz aller gebotenen Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte. NJOVU-SAFARIS haftet somit nicht für Änderungen im Reiseprogramm, die auf Streik, Unruhen, Witterungsverhältnisse, behördliche Massnahmen, Verspätungen von Dritten, Fahrzeugpannen usw. zurückzuführen sind. 
  • Durch wilde Tiere verursachte Material- oder Personenschäden: Bei Unfällen, die im Zusammenhang mit wilden Tieren, inklusive Insekten und Schlangen, entstehen, lehnt NJOVU-SAFARIS jede Haftung ab. Die Kundin, der Kunde muss sich bewusst sein, dass auf von NJOVU-SAFARIS organisierten Reisen und Safaris trotz grösster Sorgfalt und Umsicht der Führerinnen und Führer das Restrisiko eines Tierangriffs besteht und er/sie nimmt dieses in Kauf.
  • Durch Krankheiten während und nach der Reise.
  • Durch Programmänderungen infolge Flugplanänderungen.

9.3 Personenschäden
Bei unmittelbaren Personenschäden (Tod, Körperverletzung) die aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung des Vertrages entstehen, haftet NJOVU-SAFARIS, sofern die Schäden durch NJOVU-SAFARIS oder seine Dienstleistungsträger verschuldet sind. 

Vorbehalten bleiben internationale Abkommen und nationale Gesetze. Insbesondere Bei Haftfällen, die im Zusammenhang mit Flugtransporten oder bei der Benützung von anderen Transportmitteln entstehen, sind die Entschädigungen auf die Höhe der Summe beschränkt, die sich aus den anwendbaren internationalen Abkommen oder nationalen Gesetzen ergeben.

8.4 Sach- und Vermögensschäden

Bei Sach- und Vermögensschäden, die aus der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, ist die Haftung von NJOVU-SAFARIS auf maximal das Zweifache des Preises der Pauschalreise beschränkt. Vorbehalten bleiben tiefere Haftungslimiten oder Haftungsausschlüsse in internationalen Abkommen und nationalen Gesetzen.

9.4 Lokale Veranstaltungen
Für von der Reiseteilnehmerin/ dem Reiseteilnehmer selber gebuchte Veranstaltungen, Ausflüge und Aktivitäten während der Reise übernimmt NJOVU-SAFARIS keine Verantwortung.

10. Reklamationen, Beanstandungen
Wenn ein Gast Beanstandungen anmelden will, muss er diese während der Reise unverzüglich der Reiseleitung mitteilen. Diese wird sich um Abhilfe kümmern und ein schriftliches Protokoll zuhanden der Kundin/des Kunden erstellen. Spätesten 30 Tage nach Abschluss einer Reise müssen Beanstandungen und allfällige Forderungen zusammen mit dem, vor Ort erstellten, Protokoll NJOVU-SAFARIS schriftlich vorgelegt werden. Andernfalls erlöschen Ihre Ansprüche.

11. Änderung des Reiseprogramms
NJOVU-SAFARIS behält sich vor, Reisen oder Teile davon zu ändern. Unvorhergesehene Ereignisse und Umstände können solche Änderungen nötig machen. NJOVU-SAFARIS haftet nicht für Änderungen, die durch Widerrufen von Bewilligungen durch Ämter, Regierungsstellen oder Polizeibehörden, höhere Gewalt, Unruhen, Krieg, Streiks, Fahrzeugpannen, Flugplanänderungen und Witterungsbedingungen entstehen, wird sich aber um einen gleichwertigen Programmersatz bemühen.

12. Trinkgelder
Trinkgelder sind im Pauschalpreis nicht eingeschlossen.

13. Gerichtsstand
Auf die Rechtsbeziehung zwischen Kundinnen/ Kunden und NJOVU-SAFARIS ist ausschließlich Schweizerisches Recht anwendbar. Für Klagen gegen NJOVU-SAFARIS wird der Gerichtsstand Thun vereinbart.

Schönried, im Mai 2020

nach oben