Über Kalkonu Travel

Wir sind ein junges internationales Team, mit einem Ziel, das uns alle vereint: Für unsere Gäste die perfekte Reise zu organisieren und dies unter den höchsten Standards der Nachhaltigkeit. Kundenzufriedenheit und Service. Wir stehen nicht nur für Fragen vor Ihrer Reise, sondern auch währenddessen und danach zur Verfügung. Unsere mehrsprachigen Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter. Mit Spaß und Sorgfalt arbeiten wir daran, Ihren Urlaub unvergesslich werden zu lassen.

Ihre Buchung enthält eine Spende für ein lokales Bildungsprojekt zur Unterstützung der Sensibilisierung der Kinder der öffentlichen Schule von Ciudad Colon und dem Kanton Mora in den Bereichen:
-Natur und Umweltschutz zur Sicherstellung des Schutzes von Natur und Ressourcen für zukünftige Generationen
-Prävention von Gewalt und Missbrauch
-Chancengleichheit
-friedliche Konfliktlösung
-emotionale Intelligenz und weiteren Themen

Die Schulungen werden erteilt durch Fachpersonal. 
Ihre Spende dient der finanziellen Unterstüztung des Projektes.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Reisebedingungen

Hinweise:

  • Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sowie einer Auslandkrankenversicherung.
  • Die angegebene Dauer der Fahrtzeit kann aufgrund der Straßenverhältnisse sowie des Verkehrsaufkommens variieren.

Kalkonu Travel Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB (Stand 01.03.2022)

Präambel
Alle FIT (Individualreise) Angebote sind bis auf Widerruf zeitlich unbegrenzt gültig. Wir behalten uns Preisanpassungen vor, wenn die Buchung mehr als 2 Wochen nach Angebotslegung erfolgt, Leistungsträger Preisänderungen vorgenommen haben, starke Kursschwankungen erfolgen oder von Seiten des Staats Steuererhebungen vorgenommen werden. Alle Leistungen sind bis zur verbindlichen Reservierung vorbehaltlich der Verfügbarkeiten.
Mit Ihrem Buchungsauftrag per Email bieten Sie dem Reiseanbieter Kalkonu Travel den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Sobald Ihr Buchungsauftrag bei uns eingegangen ist, nehmen wir alle Reservierungen für die angebotenen Leistungen vor. Das Vertragsverhältnis wird für den Reiseanbieter Kalkonu Travel verbindlich, wenn dieser die Buchung und den Preis in Form einer Buchungsbestätigung schriftlich per Email bestätigt. Normalerweise vergehen 3 bis 5 Werktage bis alle Leistungsträger die Reservierungen bestätigt haben und Kalkonu Travel Ihnen dann die Buchungsbestätigung übersendet. Mit der Buchungsbestätigung erhält der Kunde auch gleich die letzten Reiseinformation und Voucher (Leistungsgutscheine). 

Die Abwicklung unserer Reisen erfolgt grundsätzlich gemäß der Ausschreibung in unserem Programm. Änderungen von Reiserouten, Programmablauf oder Unterkünften sind vorbehalten. Unpünktliches Erscheinen zu den festgesetzten Abfahrtszeiten oder Zeiten zu denen eine Tour startet, in dessen Folge ein Teilnehmer zurückbleibt, schließt Ersatzansprüche jeder Art aus. 

1. Bezahlung des Reisepreises 
1.1 Die Zahlung muss, soweit im Einzelfall kein anderer Zahlungstermin vereinbart ist, nach Erhalt der Buchungsbestätigung mit 25% Anzahlung des Reisepreises und der Restzahlung bis 30 Tage vor Reiseantritt auf dem Konto von Kalkonu Travel eingehen.
1.2 Wird die Buchungserklärung des Reisenden weniger als 30 Werktage vor Reisebeginn abgegeben, wird der
gesamte Reisepreis umgehend zur Zahlung fällig.
Geht der ausstehende Betrag, trotz erneuter Zahlungsaufforderung, nicht bis 21 Tage vor Anreise ein so gilt dies
als unangekündigte Reisestornierung durch den Kunden und ist mit den entsprechenden Stornogebühren verbunden. 


2. Leistungs- und Preisänderungen
2.1 Abänderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages sind dann zulässig, wenn sie nach Vertragsabschluss erforderlich werden, nicht gegen Treu und Glauben durch den Veranstalter veranlasst sind und im übrigen nicht den Gesamtzuschnitt der Reise beeinträchtigen. Dies gilt insbesondere, wenn behördliche Maßnahmen im bereisten Land Änderungen des Reiseverlaufs erzwingen. 
2.2 Auch erhebliche Leistungsänderungen infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer außergewöhnlicher Umstände, die KALKONU TRAVEL nicht zu vertreten hat, insbesondere in Fällen höherer Gewalt (auch Naturereignisse wie Vulkanausbrüche, Erdbeben, Überschwemmungen, etc.), sind gestattet, soweit die Änderungen unter Berücksichtigung der Interessen des Reiseveranstalters für den Kunden zumutbar sind.
2.3 Preise
Alle Preise sind in US-Dollar angegeben. Der Preis und die Leistungen des Reisanbieters Kalkonu Travel für Ihr individuell gebuchtes Reisepaket sind im Angebot ersichtlich und nach erfolgter Anzahlung bindend. Sollten sich vor der Reise ohne unser Verschulden Veränderungen der Selbstkosten ergeben (Devisenkurse oder Preiserhöhungen von Hotels, Leistungsträgern, Steuern o.ä.) so bleibt uns eine Preisangleichung vorbehalten. 


3. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen
3.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter innerhalb dessen Bürozeiten Werktags (Montag bis Freitag) von 07:00 Uhr bis 16.00 Uhr Ortszeit Costa Rica. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich (per Email) zu erklären 
3.2 Macht der Kunde von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch, so kann KALKONU TRAVEL eine pauschalierte Entschädigung verlangen. Die Höhe der pauschalierten Entschädigung berechnet sich aus dem Reisepreis und dem Zeitpunkt des Eingangs der Rücktrittserklärung bei KALKONU TRAVEL wie folgt:

Individualreisen:    bis 30 Tage vor Reisestart 25 %
            von Tag 29 bis Tag 22 vor Reisestart 45 %
            von Tag 21.bis Tag 15 vor Reisestart 60% 
            von Tag 14 bis Tag 7 vor Reisestart 85 %
            von Tag 6 bis zum Reisestart 95 %
            vom jeweiligen Gesamt-Reisepreis.

Zubucherreisen/Gruppenreisen aus dem alljährlichen Programm 
            bis 30 Tage vor Reisestart 25 %        
            ab 29.-22. Tag vor Reiseantritt 45% des Reisepreises;
            ab 21.-15. Tag vor Reiseantritt 60% des Reisepreises;
            ab 14.-07. Tag vor Reiseantritt 85% des Reisepreises;
            ab 06. Tag vor Reiseantritt bis zum Abreisetag, Nichterscheinen 95% des Reisepreises;
            pro Person vom jeweiligen Gesamt-Reisepreis. 

Der Stornosatz bezieht sich auf die Stornierung von einer Person, einem Paar oder einer Familie auf einer Gruppenreise und nicht auf die Stornierung der gesamten Gruppe.


Einzelplatzstornierungen von Sondergruppen oder Privatgruppen:
            bis 33 Tage vor Reiseantritt 25% des Reisepreises
            ab 32.-22. Tag vor Reiseantritt 45% des Reisepreises;
            ab 21.-15. Tag vor Reiseantritt 60% des Reisepreises;
            ab 14.-07. Tag vor Reiseantritt 85% des Reisepreises;
            ab 06. Tag vor Reiseantritt bis zum Abreisetag, Nichterscheinen 95% des Reisepreises;
            pro Person vom jeweiligen Gesamt-Reisepreis. 

Sollte bei Stornierung einzelner Personen auf einer Sondergruppenreise der Stornosatz unter 85% liegen, rutscht die Gruppe ggfs. ein eine andere Preisstaffel entsprechend der weiterhin reisenden Anzahl an Gästen. Hier müsste dann neu kalkuliert werden und die Differenz dann entsprechend in Rechnung gestellt.

Bei Stornierung einer gesamten Gruppe nach Erhalt der letzten Zimmerliste oder Festbuchung vor Reiseantritt liegt der Stornosatz bei 95%.


Je nach Hotelkategorie können die Stornobedingungen variieren, so können besonders Hotels in der Luxusklasse deutlich straffere Stornobedingungen haben. Sollte ein Hotel abweichende Stornobedinungen haben sind diese dann abweichend der Reisebedingungen bzw. der pauschalen Stornostaffel gültig.
Geleistete Anzahlungen werden unter Abzug der verbleibenden Stornokosten rückerstattet bzw. im Falle eines negativen Saldos ist eine Restzahlung erforderlich.

3.3 Nimmt der Teilnehmer einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise wegen Krankheit oder aus anderen, nicht von KALKONU TRAVEL zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Teilnehmers auf anteilige Rückerstattung. 
3.4 Werden auf Wunsch des Kunden nach seiner Buchung Änderungen hinsichtlich des Reisetermins oder der Unterkunft vorgenommen (Umbuchung) oder lässt sich der Kunde bei der Durchführung der Reise durch einen Dritten ersetzen, kann KALKONU TRAVEL ein Umbuchungsentgelt in Höhe von US Dollar 25,- pro Reise erheben. Umbuchungswünsche des Kunden, die weniger als vier Wochen vor Reiseantritt erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gem. Ziff. 5.1. und 5.2. und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. Entstehende Kosten durch die Umbuchung werden dem Kunden zuzüglich dem Umbuchungsentgelt in Rechnung gestellt. KALKONU TRAVEL kann der Teilnahme einer Ersatzperson widersprechen, wenn diese den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt, die Leistungsträger vor Ort einen Namenswechsel untersagen oder ihrer Teilnahme gesetzliche bzw. behördliche Vorschriften des In- oder Ziellandes entgegenstehen. 

4. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
4.1 Charterflüge unterliegen von den Behörden der Zielländer kurzfristig erteilten Verkehrsrechten. Die Erteilung bezüglich der jeweiligen Saison ist bei Angebotslegung nicht bekannt. Der Veranstalter kann im Fall der Nichtgenehmigung oder des Widerrufs deswegen vom Reisevertrag zurücktreten. 
4.2 KALKONU TRAVEL kann bis zu 28 Tage vor Reiseantritt vom Vertrag zurücktreten, wenn die in der Reiseausschreibung ausgewiesene oder behördlich festgesetzte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. 
4.3 KALKONU TRAVEL ist verpflichtet, den Kunden über eine zulässige Reiseabsage oder eine erhebliche Änderung einer wesentlichen Reiseleistung unverzüglich nach Kenntnis hiervon zu unterrichten. 
4.4 KALKONU TRAVEL kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Kunde den fälligen Reisepreis trotz Rücktrittsandrohung innerhalb der gesetzten Nachfrist nicht zahlt. Bei Rücktritt wegen Zahlungsverzug kann KALKONU TRAVEL eine Entschädigung nach Maßgabe der unter Ziffer 3 genannten Pauschalsätze verlangen. 
4.5 Nach Antritt der Reise kann KALKONU TRAVEL den Vertrag kündigen, wenn der Kunde die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder gefährdet. Hierbei sind die Eigenart, die Anforderungen der Reise sowie die Belange der Reisegruppe zu berücksichtigen. 
Bei Kündigung nach Antritt der Reise wird der Reiseveranstalter durch den jeweiligen Reiseleiter vertreten. Die Kündigung ist auf den Teil der Reise bestimmt, deren Durchführung durch das Verhalten des Kunden beeinträchtigt oder gestört wird. Dadurch entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen anrechnen lassen. 

5. Höhere Gewalt 
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt (unerwartet eintretende, außergewöhnliche und unabwendbare Ereignisse wie zum Beispiel, Krieg, Streik, Straßensperrungen, Naturereignisse wie Erdbeben, Waldbrände, Vulkanausbrüche, Stürme, Überschwemmungen, Pandemien etc.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Veranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Der Reisende ist bei einer Kündigung aufgrund Umständen höherer Gewalt verpflichtet, die Mehrkosten für die Rückbeförderung oder Quarantäne, die Kosten der Stornierungen oder Buchungsänderungen zu tragen.
Bei voraussehbarer höherer Gewalt, wie zum Beispiel Folgen der Corona Pandemie trägt der Reisende das Risiko von Reiseabsagen, Reisewarnungen, Einschränkungen vor Ort, Behandlungskosten im Falle notwendiger ärztlicher Behandlungen, Quarantäne sowie Ausfällen von Leistungen. 

Sollte es dazu kommen, dass auf Grund der Pandemie die Reise nicht angetreten werden kann, wegen behördlicher Anordnungen, versuchen wir die Reise kostenfrei für Sie auf einen späteren Termin umzubuchen. Lediglich Tariferhöhungen anderer Saisonzeiten oder Steuererhöhungen können anfallen.
Langfristige Folgen aus der COVID-19 Pandemie, wie Bankrott von Leistungsträgern, sind leider Folgen die wir nicht beeinflussen können, aus diesem Grund kann es jederzeit zu Leistungsänderungen kommen. Sollte ein Leistungsträger unerwarteter Weise ausfallen suchen wir nach einem Leistungsträger im gleichen Standard. Sollten Tarifdifferenzen entstehen werden diese entweder gutgeschrieben oder berechnet.
 
6. Haftung 
KALKONU TRAVEL haftet im Rahmen des costa-ricanischen Rechts. Bei Schadensersatzansprüchen des Kunden wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit wie Schadensersatzansprüche, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von KALKONU TRAVEL beruhen, haftet KALKONU TRAVEL bis zu einem maximalen Betrag von 500 000 US Dollar. Die Verjährungsfrist beträgt 1 Jahr und beginnt mit dem Tag, an dem die Reise nach dem Reisevertrag enden sollte.

7. Gewährleistungsfristen
Ansprüche des Kunden wegen Reisemängel müssen innerhalb sofort bei Auftreten vor Ort gemeldet werden, um Abhilfe Leisten zu können. Es ist eine angemessene Frist zur Leistung der Abhilfe vom Kunden gegenüber KALKONU TRAVEL einzuräumen. Ansprüche wegen nicht erfolgter Abhilfe oder weiterbestehenden Mängeln können bis 14 Tage nach Reiseende per Email geltend gemacht werden.. 

8. Versicherung
Im ausgeschriebenen Reisepreis sind keine Reiseversicherungen (z.B. für Reiserücktrittskosten, Krankenversicherung, etc.) enthalten. Wir empfehlen grundsätzlich den Abschluss einer Reiseversicherung. 

9. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- , Impf- und Gesundheitsvorschriften 
9.1 Der Kunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus einer Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, es sei denn, dass sie auf einer schuldhaften Falschinformation des Reiseveranstalters beruhen. Der Reiseveranstalter kann Informationen über Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, Impf- und Gesundheitsvorschriften, die ihm bekannt sind, an den Kunden weiterzuleiten, trägt aber keine Haftung über deren Richtigkeit. Kosten für Impfungen sind im Preis nicht inbegriffen und müssen vom Kunden selbst getragen werden. 
9.2 Der Kunde hat selbst darauf zu achten, dass Reisepass bzw. Personalausweis sowie sonstige Reisedokumente ausreichende Gültigkeit besitzen. 

10. Vertragsobliegenheiten, Geltendmachung von Ansprüchen, Abtretungsverbot, Gerichtsstand
10.1 Während der Reise auftretende Mängel hat der Reisende KALKONU TRAVEL umgehend anzuzeigen. Mit den letzten Reiseunterlagen erhält der Kunde alle Kontakte (inklusive Notfallnummer) von KALKONU TRAVEL. Der Reisende hat der Agentur eine angemessene Frist zur Abhilfe einzuräumen. 
10.2 Es gilt costa-ricanisches Recht. Erfüllungsort für alle sich aus dem Reisevertrag ergebenden wechselseitigen Ansprüche, insbesondere Zahlungsansprüche ist Ciudad Colón/Costa Rica 
10.3 Eine Abtretung jeder Ansprüche des Kunden aus Anlass der Reise, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte, auch an Ehegatten, ist ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen ist deren gerichtliche Geltendmachung im eigenen Namen. 
10.4 Als Gerichtsstand wird - soweit gesetzlich zulässig – San José/ Costa Rica. vereinbart. 

11. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen 
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet nicht die Unwirksamkeit des Reisevertrages im Übrigen

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