Severin Travel Africa ist Ihr Spezialveranstalter für Individual- und Kleingruppenreisen in das östliche und südliche Afrika.
Spannende Safaris, Badeferien an den schönsten Stränden des Indischen Ozeans, abwechslungsreiche Mietwagenrundreisen, Trekkingtouren auf den Kilimanjaro oder luxuriöse Bahnreisen - hier eröffnen wir Ihnen die Weiten des Afrikanischen Kontinents auf einzigartige Art und Weise. Reisen mit persönlicher Note, ganz nach Ihren Wünschen! Unsere Liebe zu Afrika und den Tierparadiesen teilen wir gerne mit Ihnen! Vertrauen Sie uns Ihre Reiseträume an, wir lassen sie Wirklichkeit werden.
Entdecken Sie die Weiten der vielfältigen Nationalparks zum Beispiel in Kenia und Tansania, erleben Sie spannende Abenteuer auf eigene Faust in Namibia oder erkunden Sie Südafrika mit dem Rovos Rail. Beim Gorilla- und Schimpansen-Trekking in Uganda werden Kindheitsträume wahr, und auch für Badeurlaub an wundervollen Stränden wie auf Mauritius ist Severin Travel Africa der richtige Ansprechpartner. Ihren individuellen Reisewunsch lassen wir Realität werden, mit langjähriger Erfahrung, Kompetenz und vollstem Verständnis für Ihr Fernweh nach Afrika!
Birgit ist Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie und niedergelassen in eigener Praxis. Klassische Schulmedizin verbindet sie mit ihrem intuitiven Wissen als spirituelle Heilerin. Ihre Leidenschaft gilt der Begegnung und dem Austausch mit Menschen, um die Welt aus verschiedenen Perspektiven zu begreifen.
Ruth ist freie Journalistin und Strategieberaterin. Schon immer hatte sie eine tiefe Sehnsucht nach Afrika, interessierte sich für Geschichte, Länder und Leute. Zahlreiche Reisen dorthin haben ihre Liebe stetig wachsen lassen. Vor allem die afrikanische Natur hat es ihr angetan. Sie liebt es, wilde Tiere zu beobachten.
Zusammen sind die beiden Frauen 2017 ein Jahr durch die Länder des südlichen und östlichen Afrikas gereist. Ein Jahr, das sie für immer verändert hat. Über ihre Abenteuer und Begegnungen haben Sie ein Buch geschrieben: „Hakuna matata“.
Wenn Sie mehr darüber erfahren wollen, besuchen Sie www.giraffe13.de. Und lassen Sie sich anstecken von der Begeisterung für diesen faszinierenden Kontinent.
Severin Travel Africa & Giraffe 13 Allgemeine Geschäftsbedingungen
ALLGEMEINE R EISEBEDINGUNGEN
FÜR R EISEVERANSTALTUNGSLEISTUNGEN DER
S EVERIN T OURISTIK G MB H
Sehr geehrte Reisende, sehr geehrter Reisender,
bitte lesen Sie die nachfolgenden Allgemeinen Reisebedingungen der Severin Touristik GmbH aufmerksam. Diese ergänzen die gesetzlichen Bestimmungen des Reisevertragsrechts in den §§ 651a - m BGB
(Bürgerliches Gesetzbuch) und die Regelungen der Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht in den §§ 4 bis 11 BGB-InfoV und unterrichten Sie als Reisekunden
(fortan kurz „ Kunde “) über die Leistungen der Severin Touristik GmbH als Reiseveranstalter (fortan kurz „ Severin Travel “) sowie über die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag.
1. Abschluss des Reisevertrages
1.1 Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde Severin Travel auf der Grundlage der in der Reiseausschreibung genannten Leistungen sowie der ergänzenden Produktbeschreibung von Severin
Travel den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.
1.2 Reisevermittler (z. B. Reisebüros) und Leistungsträger (z. B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind von Severin Travel nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen mit dem Kunden zu treffen, Auskünfte zu
geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen von Severin Travel hinausgehen oder im Widerspruch zur
Reiseausschreibung und den Produktangaben von Severin Travel stehen.
1.3 Orts- und Hotelprospekte, die nicht von Severin Travel herausgegeben werden, sind für die Leistungspflicht von Severin Travel nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit
dem Kunden zum Gegenstand des Reisevertrages oder zum Inhalt der Leistungspflicht von Severin Travel gemacht wurden.
1.4 Die Reiseanmeldung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen bestätigt Severin Travel zunächst
unverzüglich den Eingang der Buchung auf elektronischem Wege. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme der Buchung dar.
1.5 Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Buchung durch Severin Travel zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird Severin Travel dem Kunden
eine schriftliche Reisebestätigung übermitteln. Hierzu ist Severin Travel nicht verpflichtet, wenn die Buchung durch den Kunden weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt. Weicht die Reisebestätigung
vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von Severin Travel vor, an das Severin Travel für die Dauer von zehn Tagen ab Zugang der Reisebestätigung gebunden ist und das der Kunde innerhalb
dieser Frist ausdrücklich oder durch schlüssige Erklärung (z. B. durch Zahlung des Reisepreises) annehmen kann.
1.6 Die Vertragsannahme der Buchung durch Severin Travel steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Kunde diese ihm zur Verfügung stehenden Allgemeinen Reisebedingungen durch
Nichtwidersprechen genehmigt.
1.7 Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von angemeldeten Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche
und gesonderte Erklärung übernommen hat.
2. Bezahlung
2.1 Severin Travel und ein die Reise vermittelndes Reisebüro dürfen Zahlungen auf den Reisepreis nur fordern oder annehmen, wenn dem Kunden ein Sicherungsschein übergeben wurde. Bei
Vertragsabschluss ist gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung zu leisten. Sie beträgt 25 % des Reisepreises und ist innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der Reisebestätigung fällig und
zahlbar.
2.2 Die Restzahlung wird fällig und zahlbar, wenn feststeht, dass die Reise nach Maßgabe der Reisebestätigung durchgeführt und nicht mehr aus den in Ziffer 7 genannten Gründen abgesagt werden kann
und die Reiseunterlagen für den Kunden bereitstehen. Der restliche Reisepreis wird unter vorstehenden Voraussetzungen jedoch spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn fällig und zahlbar.
2.3 Für den Fall, dass nach Art und Umfang der Reiseleistungen oder aufgrund besonderer Tarifbestimmungen von den Leistungsträgern zur Sicherstellung der Reiseleistungen Zahlungen eingefordert
werden, ist Severin Travel berechtigt, vom Kunden diese zu verauslagenden Zahlungsbeträge auch vor Fälligkeit des Restreisepreises im Wege des Aufwendungsersatzes gegen Ausgabe des Sicherungsscheins
einzufordern.
2.4 Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis pro Kunde € 75,- nicht, so dürfen Zahlungen auf den Reisepreis auch ohne Aushändigung
eines Sicherungsscheines verlangt werden.
2.5 Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist Severin Travel berechtigt, nach angemessener Fristsetzung vom Reisevertrag
zurückzutreten und eine Entschädigung in Höhe der pauschalierten Ersatzansprüche entsprechend Ziffer 4.2 zu verlangen, es sein denn, es läge bereits zu diesem Zeitpunkt ein erheblicher Reisemangel vor,
der den Kunden zu einer Kündigung berechtigten würde. Die Reiseunterlagen erhält der Kunde erst mit vollständiger Bezahlung des Reisepreises. Ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises besteht kein
Anspruch des Reisenden auf Inanspruchnahme der Reiseleistungen.
3. Leistungsänderungen und Preisanpassungen
3.1 Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von Severin Travel nicht wider Treu und Glauben
herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt,
soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
3.2 Die von Severin Travel in der Reiseausschreibung genannten Reisepreise sind für Severin Travel grundsätzlich bindend. Eine Preisanpassung vor Vertragsschluss ist gesetzlich insbesondere zulässig,
wenn nach Herausgabe der Reiseausschreibung eine Änderung aufgrund einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder eine
Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse notwendig ist, oder wenn die vom Kunden gewünschte und in der Reiseausschreibung beschriebene Reise nur durch den Einkauf zusätzlicher
Kontingente nach Herausgabe der Reiseausschreibung durch Severin Travel verfügbar ist.
3.3 Es bleibt Severin Travel vorbehalten, die ausgeschriebenen und reisebestätigten Preise im Fall einer nach Vertragsschluss Severin Travel gegenüber eingetretenen Erhöhung der Beförderungskosten oder
der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung
des Anteils der Beförderung, Abgaben oder Wechselkurse im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses pro Person bzw. Sitzplatz auf den Reisepreis auswirken. Bei einer Erhöhung der Beförderungskosten werden
die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt und der sich so ergebende
Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz an den Kunden weiterberechnet. Severin Travel ist in diesem Fall verpflichtet, den Kunden bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin über eine beabsichtigte
und gesetzlich zulässige Preiserhöhung zu informieren. Eine Preiserhöhung nach diesem Zeitpunkt ist unzulässig. Severin Travel wird dem Kunden im Rahmen des Nachforderungsverlangens den
Einkaufspreis der jeweils betroffenen Reiseleistung im Zeitpunkt der Reisebestätigung und im Zeitpunkt der Nachforderungserklärung nennen sowie die sich daraus ergebende Kostenkalkulation bezogen auf
diese Reiseleistung.
3.4 Im Fall einer Preiserhöhung um mehr als 8 % des Reisepreises und bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten oder die
Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Severin Travel in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese
Rechte unverzüglich nach Erhalt der Änderungsmitteilung gegenüber Severin Travel geltend zu machen.
Der Reisekunde hat einen Anspruch auf eine Preissenkung, wenn sich entsprechende Kosten (Ziffer 3.3.) verringern bzw. ändern und dies bei Severin Travel zu niedrigeren Kosten führt.
4. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten
4.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Severin Travel empfiehlt dem Kunden, den Rücktritt gegenüber Severin Travel schriftlich zu erklären. Falls die Reise über ein
Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden.
4.2 Tritt der Kunde vor Reisebeginn von der Reise zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann Severin Travel Ersatz für die bereits getroffenen Reisevorkehrungen und für Aufwendungen verlangen. Bei
der Berechnung dieses Ersatzanspruchs sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Severin Travel kann diesen
Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis wir folgt pauschalieren:
4.2.1. Flugpauschalreisen, Safaris und Flüge in Verbindung mit einem Landprogramm
bis 29. Tag vor Reiseantritt 20%
ab 28. bis 15. Tag vor Reiseantritt 50%
ab 14. bis 08. Tag vor Reiseantritt 70%
ab 07. bis 24. Std. vor Reiseantritt 80%
ab 24. Std vor Reiseantritt oder bei Nichtantritt der Reise 95%
4.2.2. Hotelunterkünfte
bis 35. Tag vor Reiseantritt 25%
ab 34. bis 15. Tag vor Reiseantritt 50%
ab 14. bis 03. Tag vor Reiseantritt 85%
ab 02.des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 95%
4.2.3. Bei Flügen mit Linienfluggesellschaften und Charterflugveranstaltern zu Sondertarifen gelten die Bestimmungen der jeweiligen Fluggesellschaft, über die der Kunde von Severin Travel
informiert wird.
4.2.4. Im Hinblick auf die in vorbenannten Ziffern nicht genannten Leistungen- und Reisearten kann Severin Travel als Entschädigung auch den Leistungspreis oder sonstigen Schadensersatz unter
Abzug des Wertes seiner ersparten Aufwendungen und einer anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen verlangen.
4.4 Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, nachzuweisen, dass Severin Travel kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von Severin Travel geforderte Stornopauschale.
4.5 Severin Travel behält sich vor, in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern. In diesem Fall ist Severin Travel verpflichtet, die geforderte
Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
5. Umbuchungen
5.1 Nach Vertragsabschluss besteht kein Anspruch des Kunden auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart
(Umbuchung). Wird dennoch auf Wunsch des Kunden hin eine Umbuchung vorgenommen, ist Severin Travel berechtigt, neben den sich hierdurch etwaig ergebenden Mehrkosten und Preisdifferenzen ein
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Umbuchungsentgelt zu erheben. Ohne gesonderten Nachweis kann Severin Travel als Umbuchungsentgelt 50,- Euro pro Reiseteilnehmer berechnen, wobei dem Kunden nachgelassen bleibt, keine oder
geringere Kosten als die Umbuchungspauschale nachzuweisen.
5.2 Die Berechtigung des Kunden, einen Ersatzreisenden zu stellen, der statt seiner in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt, wird dadurch nicht berührt.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die mangelfrei erbracht und dem Kunden ordnungsgemäß angeboten wurden, aus Gründen nicht in Anspruch, die ihm zuzurechnen sind (z. B. bei vorzeitiger
Rückreise aus persönlichen Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Severin Travel wird sich um Erstattung etwaig ersparter Aufwendungen durch die Leistungsträger
bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
7. Rücktritt durch Severin Travel
7.1 Bis zwei Wochen vor Antritt der Reise kann Severin Travel bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl vom Reisevertrag zurücktreten, wenn in der
Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. Severin Travel ist verpflichtet, den Kunden über eine zulässige Reiseabsage bei Nichterreichen einer
ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl bzw. höherer Gewalt oder einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung unverzüglich nach Kenntnis hiervon zu unterrichten.
8. Kündigung
8.1. Severin Travel kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung durch Severin Travel die Reise nachhaltig stört oder wenn er sich in solchen
Maßen vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt Severin Travel, so behält Severin Travel den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert der
ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt werden, einschließlich der Severin Travel
von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
8.2 Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können der Kunde als auch Severin Travel den Reisevertrag nur
nach Maßgabe der Vorschriften zur Kündigung wegen höherer Gewalt kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz (§ 651j, § 651e BGB). Severin Travel wird in diesem Fall den gezahlten
Reisepreis erstatten, kann jedoch für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Erfolgt die Kündigung nach Reiseantritt, ist Severin Travel verpflichtet,
die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Kunden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die
Rückbeförderung tragen der Kunde und Severin Travel je zur Hälfte. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Kunden zur Last.
9. Gewährleistung und Vertragsobliegenheiten
9.1 [ Abhilfe] Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen. Severin Travel kann eine Abhilfe verweigern, wenn sie einen
unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordert. Zudem kann Severin Travel auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird.
9.2 [ Minderung ] Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Kunde eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem
Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Kunde
schuldhaft unterlassen hat, den Mangel anzuzeigen.
9.3 [ Kündigung ] Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet Severin Travel innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Severin Travel empfiehlt hierzu die Schriftform. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von Severin
Travel verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrags durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird. Der Kunde schuldet Severin Travel gleichwohl den auf die in Anspruch
genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises.
9.4 [ Schadenersatz ] Der Kunde kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den
Severin Travel nicht zu vertreten hat.
9.5 Der Kunde hat nur dann die gesetzlichen Gewährleistungsrechte der Abhilfe, der Selbstabhilfe, der Minderung des Reisepreises, der Kündigung des Vertrages und des Schadensersatzes, wenn er es nicht
schuldhaft unterlassen hat, einen aufgetretenen Mangel während der Reise Severin Travel gegenüber anzuzeigen. Eine Mängelanzeige nimmt grundsätzlich die örtliche Reiseleitung entgegen. Sollte diese
wider Erwarten nicht erreicht werden können, so hat sich der Kunde direkt an Severin Travel zu wenden.
9.6 Bei Gepäckverlust, Schäden am Gepäck oder Zustellungsverzögerungen des Gepäcks bei Flugreisen empfiehlt Severin Travel unverzüglich an Ort und Stelle der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen.
Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadensanzeige (P.I.R.) nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust spätestens binnen 7 Tagen, bei Verspätung
innerhalb von 21 Tagen nach Aushändigung gegenüber der Fluggesellschaft zu erstatten. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der
örtlichen Vertretung von Severin Travel anzuzeigen. Severin Travel empfiehlt den Abschluss einer Reisegepäckversicherung.
10. Beschränkung der Haftung
10.1 Die vertragliche Haftung von Severin Travel für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob
fahrlässig herbeigeführt wurde oder allein darauf beruht, dass für den entstandenen Schaden allein ein von Severin Travel eingesetzter Leistungsträger verantwortlich ist. Haftungseinschränkende oder
haftungsausschließende gesetzliche Vorschriften, die auf internationalen Übereinkommen beruhen und auf die sich ein von Severin Travel eingesetzter Leistungsträger berufen kann, gelten auch zu Gunsten
von Severin Travel.
10.2 Bei grenzüberschreitender Luftbeförderung regelt sich die Haftung von Severin Travel als vertraglicher Luftfrachtführer nach den Bestimmungen des Montrealer Übereinkommens.
10.3 Wird außerhalb des Pauschalangebots von Severin Travel zusätzlich eine Beförderung im Linienverkehr erbracht, für die dem Kunden ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt wurde,
erbringt Severin Travel diese Beförderung als Fremdleistung, sofern Severin Travel den Kunden ausdrücklich und eindeutig darauf hinweist, dass diese Beförderungsleistung ausweislich der
Reisebeschreibung nicht Gegenstand der Reiseleistungen von Severin Travel ist.
10.4 Severin Travel haftet ferner nicht für Leistungsstörungen, Personen- oder Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge,
Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, sonstige Veranstaltungen etc.), wenn diese Leistungen in der Leistungsbeschreibung oder der Reisebestätigung von Severin Travel unter Angabe des
vermittelten Leistungsträgers so eindeutig als Fremdleistungen gekennzeichnet sind, dass diese für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der vertraglichen Reiseleistungen von Severin Travel sind.
11. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
11.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise gegenüber Severin Travel
geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Bei etwaigen Ansprüchen wegen
Verlust, Beschädigung und Verspätung von Reisegepäck gegenüber der Fluggesellschaft gelten die Fristen nach Ziffer 9.6, worauf der Kunde ausdrücklich hingewiesen ist.
11.2 Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis 651f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrage nach enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden
und Severin Travel Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder Severin Travel die Fortsetzung der
Verhandlungen verweigern. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
12. Sicherungsscheine
Für den Fall der Zahlungsunfähigkeit oder der Insolvenz hat Severin Travel sichergestellt, dass dem Kunden der gezahlte Reisepreis, sofern Reiseleistungen deswegen ausfallen und etwaig notwendige
Aufwendungen für die vertraglich vereinbarte Rückreise anfallen, erstattet werden. Der Kunde hat in diesen Fällen bei Vorlage des Sicherungsscheines einen unmittelbaren Anspruch gegen HDI Versicherung
AG, Postfach 510260, 30632 Hannover, Tel.: +49(0)511 3031-566 zu erheben. Ansprüche sind von dem Kunden im Sicherungsfall dort unverzüglich anzumelden.
13. Informationspflichten
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet Severin Travel, den Kunden über die Identität der ausführenden
Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Sofern bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch
nicht feststeht, wird Severin Travel dem Kunden zumindest die Fluggesellschaft benennen, die wahrscheinlich den Flug durchführt. Sobald die Identität der Fluggesellschaft feststeht, wird diese dem Kunden
mitgeteilt. Bei einem Wechsel der Fluggesellschaft wird Severin Travel den Kunden so rasch wie möglich unterrichten. Die gemeinschaftliche Liste über die mit Flugverbot in der Europäischen Union
belegten Fluggesellschaften sowie die Liste der vom Luftfahrt-Bundesamt genehmigten Luftfahrtunternehmen sind als pdf-Dateien über die Internetseite http://ec.europa.eu/transport/air-ban/list_de.htm
in ihrer jeweils aktuellen Fassung für den Kunden abrufbar.
14. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
14.1 Severin Travel wird Staatsangehörige des Staates der Europäischen Gemeinschaft, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor
Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine
Besonderheiten in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender (z. B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.
14.2 Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile,
die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn Severin Travel schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch
informiert hat.
14.3 Severin Travel haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung oder etwaig erforderlicher Ein- oder Durchreisegenehmigungen,
insbesondere erforderlicher US-Reisegenehmigungen im ESTA-Verfahren, selbst wenn der Kunde Severin Travel mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass Severin Travel die Verzögerung zu
vertreten hat.
15. Rechtswahl und Gerichtsstand
15.1 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Severin Travel findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen des Kunden
gegen Severin Travel im Ausland für die Haftung von Severin Travel dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und
Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung .
15.1 Der Kunde kann Severin Travel nur an deren Sitz verklagen. Für Klagen von Severin Travel gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, bzw. Vertragspartner
des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren
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Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist als Gerichtsstand der Sitz von Severin Travel maßgebend. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn
und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und Severin Travel anzuwenden sind, etwas anderes
zugunsten des Kunden ergibt oder wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft, dem der Kunde angehört, für den
Kunden günstiger sind als die vorstehenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.
Diese Allgemeinen Reisebedingungen und Hinweise gelten für den
Reiseveranstalter Severin Travel Africa
Severin Touristik GmbH
Rathausplatz 2, 59846 Sundern
Geschäftsführer: Severin Schulte, Sebastian Severin Schulte
AG Arnsberg HRB 613
[Stand: 26.03.2020]