Wichtige Reiseinformationen

Buchungsinformationen und Zahlungsbedingungen

Wenn Sie diese Reise buchen möchten, senden Sie uns das ausgefüllte und unterschriebene Buchungsformular für Ihre schriftliche Bestätigung per Email zu. Das Buchungsformular finden Sie in der Rubrik 'Unterlagen'. Sobald der Buchungsvorgang abgeschlossen ist, senden wir Ihnen Ihre Reisebestätigung und Rechnung inkl. Sicherungsschein.

Bei Buchung ist eine Anzahlung in Höhe von 25% fällig. Der Restbetrag ist 31 Tage vor Beginn Ihrer Reise fällig. Sollte es sich bei Ihrer Reise um eine "Last Minute Buchung" handeln, dann ist eine 100%ige Zahlung bei Buchung sofort fällig. Der Betrag für die Buchung Ihrer internationalen Flüge ist sofort mit Rechnungsstellung zu begleichen.

Für die Buchung gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche Sie auf unserer Webseite oder unter der Rubrik 'Unterlagen' finden.

Internationale Flugbuchung über Wanderlust Africa

Flugpreise unterliegen, bis zu einer festen Buchung, branchenüblichen Schwankungen, da sich die Preise nach tagesaktueller Verfügbarkeit und Nachfrage richten. Es kann daher zum Zeitpunkt einer verbindlichen Buchung noch zu einer Preisänderung kommen.

Je nach Fluggesellschaft und Tarifart können einige Flüge unverbindlich reserviert werden, bis die letzten Details Ihrer Reiseplanung stehen. Dazu benötigen wir eine Kopie der Informationsseite des Reisepasses aller Reiseteilnehmer.

Der Fördervertrag kommt mit der jeweiligen Fluggesellschaft zustande. Wanderlust Africa tritt lediglich als Vermittler auf. Für die über Wanderlust Africa gebuchten internationalen Flüge gelten die Umbuchung- und Stornierungsbedingungen laut den AGB der jeweiligen Fluggesellschaft. Hierfür können Gebühren in verschiedener Höhe bis hin zum kompletten Flugpreis anfallen. Wenn Sie eine Reiseversicherung abgeschlossen haben, haben Sie jedoch - je nach Stornierungsgrund - Anspruch auf Erstattung des Flugpreises. Sofern sich Änderungen im Reiseverlauf aufgrund von Flugplan- bzw. Flugzeitenänderungen seitens der Fluggesellschaften ergeben (auch vor Reiseantritt), haftet Wanderlust Africa nicht für mögliche zusätzliche Kosten für Umbuchungen, Stornierungen bzw. zusätzliche Leistungen.

Wir reservieren gerne für Sie Ihre bevorzugten Sitzplätze – teilen Sie uns einfach Ihre Präferenz mit. Bitte beachten Sie, dass die Sitzplatzreservierung eventuell mit Zusatzkosten verbunden ist. Wir geben Ihnen hierzu gerne Auskunft.

Sollten Sie Mitglied in einem Vielflieger-Programm sein, dann leiten wir Ihre Daten gerne an die Fluggesellschaft weiter.


Einreisebestimmungen

Für Aufenthalte in Botswana bis zu 90 Tagen erhalten Deutsche Staatsangehörige eine gebührenfreie Einreiseerlaubnis, welche an den Grenzstationen erteilt wird. Zur Einreise nach Botswana ist ein Reisepass notwendig, der noch mindestens 6 Monate über das geplante Ausreisedatum aus Botswana gültig sein muss und noch über sechs freie Seiten verfügt. Bitte beachten Sie: Vorläufige Reisepässe werden in Botswana NICHT anerkannt. 

Bei weiteren Fragen zu den Visumbestimmungen in den einzelnen Ländern wenden Sie sich bitte an die jeweilige Botschaft des Landes. Wanderlust Africa übernimmt keine Haftung für Änderungen in den Visumbestimmungen der einzelnen Länder. Daher ist es wichtig, dass Sie die Visumbestimmungen der einzelnen Länder für sich und alle Ihre Reisegefährten individuell abklären.

Bitte beachten Sie auch, die neuesten Bedingungen bei Einreise mit Minderjährigen. Eine internationale Geburtsurkunde ist in jedem Falle erforderlich. Diese ist in Deutschland beim zuständigen Standesamt (am Geburtsort des Kindes) erhältlich. Verlängerte Kinderreisepässe (auch wenn nur das Foto aktualisiert wurde) werden bei Einreise nicht akzeptiert und die Einreise wird verweigert! In diesem Fall muss ein neuer Kinderreisepass ausgestellt werden! Sofern, das Kind nur mit einem leiblichen Elternteil reist, ist eine Einverständniserklärung des anderen Elternteils notwendig.

Bei unmittelbarer Einreise (Direktflug) aus Europa bestehen keine Impfvorschriften. Bei einem Aufenthalt in einem der unten aufgeführten Länder (Gelbfieber-Endemiegebiete) während der letzten 6 Tage vor der Einreise nach Botswana kann bei der Einreise eine gültige Gelbfieber-Impfbescheinigung verlangt werden (nicht erforderlich für Kinder unter 1 Jahr). Eine Gelbfieberimpfung ist auch erforderlich für alle Reisenden, die sich im Transit länger als 12 Std. auf einem Flughafen aufhalten, der in einem Land mit Gelbfieber-Übertragungsrisiko liegt.

Eine Bescheinigung (Impfpass), auf der eine gültige Gelbfieber-Impfung nachgewiesen wird, ist erforderlich bei der Einreise aus den folgenden Ländern: Angola - Äquatorialguinea - Argentinien - Äthiopien - Benin - Bolivien - Brasilien - Burkina Faso - Burundi - Ecuador - Elfenbeinküste - Französisch Guayana - Gabun - Gambia - Ghana - Guinea - Guinea-Bissau - Guyana - Kamerun - Kenia - Kolumbien - Kongo, Rep. - Kongo, Dem. Rep. - Liberia - Mali - Mauretanien - Niger - Nigeria - Panama - Paraguay - Peru - Ruanda - Senegal - Sierra Leone - Sudan - Suriname - Togo - Trinidad & Tobago - Tschad - Uganda - Venezuela - Zentralafrikanische Republik

Für eine Reise nach Botswana wird empfohlen, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene zu überprüfen und zu vervollständigen (http://www.rki.de ). Dazu gehören die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio, gegen Mumps, Masern, Röteln (MMR), Pneumokokken und Influenza. Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A und bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen. Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/botsuana-node/botsuanasicherheit/219522

Die aufgezeigten Informationen ersetzen keine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner, welcher Ihren individuellen Gesundheitszustand kennt. Für eintretende Schäden, die Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Haftung übernommen.

Ab dem 1. Juni 2017 müssen alle Reisenden nach Botswana (mit Ausnahme von Bewohnern und Bürgern der Southern African Development Community) eine touristische Entwicklungsabgabe entrichten. Laut Botswana Tourism besteht das Ziel der Abgabe darin, Mittel für den Naturschutz zu sammeln und die natürliche Tourismusentwicklung zu unterstützen. Die Abgabe von US$ 30 wird an allen Einreisehäfen, einschließlich Flughäfen und Grenzposten, durch elektronische Zahlungsautomaten, Bargeld und Debit- und Kreditkarten erhoben. Nach der Zahlung wird automatisch eine dem Pass entsprechende Quittung erstellt . Die Quittung wird den Einwanderungsbeamten vorgelegt und der Reisepass und die Quittung werden abgestempelt und dem Reisenden ausgehändigt. Die Quittung ist für einen Zeitraum von 30 Tagen gültig und kann für mehrere Einträge verwendet werden.


Reisen im Lande

Transferzeiten auf Ihrer Reise in Botswana

Aufgrund der großen Distanzen, die eine Reise in die entlegenen Gebiete Botswanas mit sich bringt, kann Ihre Reise Transfers in Fahrzeugen, in Booten oder auch Kleinflugzeugen umfassen. Bei auf Zubucherbasis (Transfers mit anderen Reisenden) gebuchten Flugtransfers zwischen den Lodges legen Sie unter Umständen mehrere Zwischenstopps ein. Die angegebenen Transferzeiten sind daher als Richtwerte zu sehen. Die Transfer- oder Charterunternehmen behalten sich das Recht vor, alle Abflugzeiten erst ein paar Tage vor Abflug zu planen, um endlose Zeitplanänderungen zu vermeiden. Die Lodge oder das Camp, in dem Sie übernachten, wird vor Ihrem Abreisetag über die Transferzeit informiert und wird sicherstellen, dass Sie rechtzeitig an der Landebahn sind. Die genutzten Flugzeuge für die Transfers zwischen den Camps variieren zwischen 3-, 5-, 7- und 12- Sitzern. Auch wenn generell versucht wird Gäste zusammen in einem Fahrzeug / Flugzeug zu transportieren, kann dies nicht garantiert werden – vor allem bei größeren Gruppen. Gegen Aufpreis können private Charterflüge angefragt werden.

Falls Sie oder Ihre Reisebegleitung über 100kg wiegen, sollten Sie uns bei Buchung darüber in Kenntnis setzen damit die Chartergesellschaft diese Information vorab erhält. Dies dient Ihrer Sicherheit und ist aus logistischen Gründen sehr wichtig. In diesen Fällen können Zusatzkosten anfallen; dies ist abhängig von den Richtlinien der Chartergesellschaft.

Straßentransfers basieren Sammeltransfers. Bitte teilen Sie uns mit, wenn Sie private Transfers bevorzugen.

Bitte beachten Sie, dass sich die Kosten aufgrund schwankender Ölpreise, Steuern, Gebühren, sich ändernden Regierungsbestimmungen, Wechselkursen und Faktoren, die uns von unseren Partnern vor Ort auferlegt werden und außerhalb unseres Einflussbereichs liegen, jederzeit ändern.

Gepäckbegrenzung

Wegen der beschränkten Platzkapazitäten in Leichtflugzeugen liegt die Gepäckbeschränkung bei Flugsafaris in Afrika bei maximal 15kg inklusive eines kleineren Handgepäckstücks (Handtasche oder kleiner Rucksack). Die Gepäckstücke sollten weich und flexibel sein (keine Hartschalenkoffer), so dass sie sich an Bord leicht verstauen lassen. Die meisten Safarilodges und Camps der gehobenen Kategorie bieten einen Wäscheservice an.

Mietwagenbedingungen

Bei Übernahme des Mietfahrzeuges schließen Sie einen rechtsgültigen Mietvertrag mit der Vermieterfirma ab; es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Mietwagenpartners. Alle Versicherungen, die im Mietvertrag enthalten sind, gelten nur bei vertragsgemäßem Verhalten des Mieters und der eingetragenen Fahrer. Diese Versicherungen haften nicht bei Fahrlässigkeit (z.B. nicht Einhalten der Höchstgeschwindigkeiten, Fahren unter Alkoholeinfluß, etc.), und bei Schäden, die durch das Fahren auf nicht zugelassenen Gebieten, Straßen und Pisten entstehen. Bei Abholung Ihres Mietwagens müssen alle Fahrer im Besitz eines gültigen internationalen Führerscheins ("International Drivers Permit/License") sein. Bitte haben Sie auch stets Ihren einheimischen Führerschein (aus der Schweiz, Deutschland, Österreich) bei sich. Des Weiteren müssen Sie im Besitz einer Kreditkarte (bevorzugt Visa oder MasterCard) sein; bitte beachten Sie, dass EC-/Debit-Karten oder VISA Electron nicht akzeptiert werden. Die Kreditkarte muss auf den gleichen Namen des Mietwagenmieters (Hauptfahrers) ausgestellt sein. 

Stellen Sie bitte auch sicher, dass Ihr Fahrzeug mit folgenden Standards ausgerüstet ist: Feuerlöscher, Sicherheitsweste, ein Dreieck im Falle einer Autopanne, Reflektorband und Reflektoren an der Vorderseite Ihres Autos.

Ein Grenzübertritt muss vor der Reise angemeldet werden! Bitte stellen Sie sicher, dass Sie alle entsprechenden Fahrzeug- und Grenzdokumente des Autovermieters vor Ort ausgehändigt bekommen. Wanderlust Africa ist nicht verantwortlich für eine nicht ordnungsgemäße Übergabe der Dokumente beim Autovermieter vor Ort. Des Weiteren müssen Sie eventuell grenzübergreifende Steuern als auch Zollgebühren zahlen, um das Auto für eine gewisse Zeit "importieren" zu dürfen.


Sicherheitshinweise

Versicherungen

Wir empfehlen Ihnen eine Reiserücktritts-/Reiseabbruchsversicherung zur Abdeckung eventueller Stornierungskosten vor und während der Reise sowie eine Auslandsreisekrankenversicherung bei einem renommierten Versicherungsunternehmen abzuschließen. Bitte achten Sie darauf, dass eine Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod inklusive ist. Weiterhin empfehlen wir den Abschluss einer Reisegepäckversicherung, da es häufig auch bei renommierten Fluggesellschaften zu Verlusten oder Verspätungen von Gepäckstücken kommt und ein Nachschicken in die entlegenen Regionen Afrikas zu verhältnismäßig hohen Kosten führen kann. Die Gepäckversicherung deckt auch das Gepäck, also das persönliche Hab und Gut im Mietfahrzeug, sollte dies gestohlen oder ausgeraubt werden. Des Weiteren empfehlen wir eine persönliche Unfallversicherung und gegebenenfalls eine zusätzliche Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Wanderlust Africa ist bei Haftpflichtschäden (durch Wanderlust Africa und ihre Leistungsträger verursachte und eingetretene Schäden) über die AXA Versicherung AG (Police-Nr. 60269200942) versichert. Der Sicherungsschein gemäß §651k BGB wird durch die R+V Versicherung (Police-Nr. 406/90/101013715) ausgestellt.


Internetzugang Verfügbar

Some hotels, lodges and guest houses offer internet access or WiFi (free or paid), and there are internet cafe's in Gaborone and Maun. Internet access in more remote rural areas is often hard to come by.


Allgemeine Hinweise

Sollten einzelne Unterkünfte nach Ihrer Buchung nicht verfügbar sein, schlagen wir Ihnen alternative Ersatzhotels vor. Es kann dann vorkommen, dass sich der Reisepreis erhöht oder verringert. Eine verbindliche Buchung eines Ersatzhotels findet erst nach Ihrer Zustimmung statt.

In den meisten Hotels ist die Check-in Zeit 14.00 Uhr und Check-out Zeit 10.00 Uhr. Falls Sie bereits morgens in der jeweiligen Station ankommen bzw. am Nachmittag oder Abend abreisen, fragen wir gerne einen Early Check-in bzw. einen Late Check-out an. Bitte haben Sie Verständnis, dass diese jedoch von der Verfügbarkeit des Zimmers abhängen und wir dies nicht garantieren können.


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